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Gemeinde
Schwabbruck

Angelbedingungen

Das Angelrevier Schönnach zeichnet sich durch gut zugängliche Angelstellen aus, die sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Angler geeignet sind. Uferbereiche mit Stegen und natürlichen Sitzgelegenheiten machen das Angeln besonders komfortabel. Einige Abschnitte des Bachs sind speziell für Fliegenfischer geeignet, die hier perfekte Bedingungen vorfinden.

1. Vereinsinterne Angelregeln
Um ein faires, respektvolles und nachhaltiges Angeln zu gewährleisten, bitten wir alle Mitglieder, sich an die folgenden vereinsinternen Angelregeln zu halten. Diese Regeln dienen dem Schutz unserer Gewässer, der Natur sowie dem respektvollen Miteinander unter den Anglern.

2. Allgemeine Reglungen
Mitgliedschaft: Nur aktive Mitglieder des Vereins dürfen an den Gewässern angeln. Der Besitz eines gültigen Angel- und Fischereischeins ist Voraussetzung.

Angelzeiten: Die Angelzeiten richten sich nach den jeweiligen Gewässern und werden jährlich in den Vereinsnachrichten bekanntgegeben. Nachtangeln ist nur an bestimmten Gewässern erlaubt und muss vorab angemeldet werden.

Zutritt zu den Gewässern: Der Zutritt zu den Vereinsgewässern ist nur mit einer gültigen Angelkarte gestattet, die regelmäßig erneuert werden muss.

3. Fangbestimmungen
Schonzeiten: Die gesetzlichen Schonzeiten für Fische sind einzuhalten. Diese können je nach Gewässer variieren und werden jährlich bekanntgegeben.

Fangbegrenzung: Jeder Angler darf nur eine bestimmte Anzahl von Fischen pro Tag fangen. Diese Obergrenze wird für jede Art festgelegt und in der jeweiligen Angelkarte dokumentiert.

Schonfisch: Fische, die unter die Mindestmaßregel fallen, müssen sofort und schonend zurückgesetzt werden. Wir bitten darum, die Fische mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln, um deren Überlebenschancen zu erhöhen.

4. Ruten und Köder
Angelmethoden: Das Angeln mit einer Handangel (Rute) ist in allen Vereinsgewässern erlaubt. Das Angeln mit Netz, Reusen oder ähnlichen Fanggeräten ist strikt verboten.

Köder: Alle natürlichen Köder (z. B. Würmer, Maden, Köderfische) sind nicht erlaubt.

Haken: Einzelhaken sind zu bevorzugen, da diese das Zurücksetzen von Fischen erleichtern. Barbless-Haken (Haken ohne Widerhaken) sind empfehlenswert.

5. Umweltschutz und Naturschutz
Sauberkeit: Jeder Angler ist dafür verantwortlich, den Angelplatz sauber zu hinterlassen. Müll (auch Fischabfälle) muss in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Das Sammeln von Pflanzen oder Tieren in oder an den Gewässern ist verboten.

Schonung der Natur: Bitte achten Sie auf die Natur und vermeiden Sie unnötige Störungen der Tier- und Pflanzenwelt. Das Betreten von Uferzonen oder Naturschutzgebieten ist nur an den ausgewiesenen Stellen gestattet.

6. Respekt vor den Anglern
Verhalten: Ein respektvoller Umgang miteinander ist unerlässlich. Wir bitten alle Angler, die Ruhe und Erholung der anderen Mitglieder zu respektieren und bei Bedarf Platz zu machen.

Lärm: Laute Geräusche oder Musik sind zu vermeiden, um die Ruhe der Angelplätze zu gewährleisten.

Angeln in der Nähe von anderen: Angeln sollte in einem angemessenen Abstand zu anderen Anglern erfolgen. Der Mindestabstand beträgt 5 Meter, bei größeren Gewässern nach Absprache mit den anderen Anglern.

7. Kontrollen und Verstöße
Kontrollen: Der Vorstand behält sich das Recht vor, unangekündigte Kontrollen der Angellizenzen und Fangberichte durchzuführen. Jeder Angler ist verpflichtet, sich auszuweisen. Die Satzung der Fischer von Bruck sieht zudem vor, dass jedes ordentliche Mitglied dazu berechtigt ist in Vertretung des Vorstands diese Kontrollen durchzuführen.

Verstöße: Bei wiederholten Verstößen gegen die Angelregeln kann der Vorstand Sanktionen verhängen, bis hin zum Ausschluss aus dem Verein.